Muss mein Mann mein Gehalt an den Gläubiger zahlen?

Mein Mann wurde von meinem Gläubiger aufgefordert, mein Gehalt ( wir haben ein gemeinsames Konto) an die zu überweisen. Mein Einkommen liegt im Monat durchschnittlich bei 520,00 €. Soll ich ein P-Konto einrichten? Ich habe seit letztem Jahr schon eine Eidesstattliche über eine Teilzahlung des Gläubigers in Höhe von 1000,00 € abgegeben. Aktuell besteht eine Teilforderung in Höhe von 4500,00 € zur Pfändung weswegen sie meinen Mann zur Zahlung meines Gehaltes auffordern. Dürfen die das überhaupt?

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Frau Zwicker,

    vielen Dank für die Frage. Wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, führen Sie und Ihr Mann ein gemeinsames Konto und Sie beide können über das Konto verfügen. Es handelt sich wohl um ein sogenanntes “Oder-Konto”. In solchen Fällen kann der Gläubiger in ein solches Konto vollstrecken – unabhängig davon, wer die Einzahlung vorgenommen hat. Faktisch gesehen kann der Gläubiger somit Ihr Gehalt mittelbar pfänden. In solchen Fällen empfehlen wir, das Konto aufzulösen und ein neues Konto für Sie und ein P-Konto für Ihren Mann einzurichten. Ein gemeinsames P-Konto kann nicht geführt werden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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