Bin jetzt im siebten Jahr der Insolvenz würde jetzt ca.25.000 Euro durch einen verkauf unserer alten Immobilie bekommen darf ich sie behalten oder muß ich es meinen Insolvenzverwalter melden?
zur Beantwortung der Frage sind weitere Informationen erforderlich, insbesondere kommt es darauf an, warum die Immobilie nicht bereits zu Beginn des Insolvenzverfahrens verwertet wurde.
Wenn die Immobilie bereits vor Einleitung der Insolvenz in Ihrem Besitz war, so fällt der Erlös in die Insolvenzmasse. Wenn sie erst in der Wohlverhaltensphase durch Erbschaft in Ihren Besitz gelangt ist, so dürfen Sie den Erlös zur Hälfte behalten. Obwohl Ihre Insolvenz so gut wie abgeschlossen ist, könnte es auch ein Fall für eine Nachtragsverteilung sein.
In jedem Fall müssen Sie das Geld dem Insolvenzverwalter melden. Ob es dann pfändbar ist, hängt von den Umständen des Falles ab.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,
zur Beantwortung der Frage sind weitere Informationen erforderlich, insbesondere kommt es darauf an, warum die Immobilie nicht bereits zu Beginn des Insolvenzverfahrens verwertet wurde.
Wenn die Immobilie bereits vor Einleitung der Insolvenz in Ihrem Besitz war, so fällt der Erlös in die Insolvenzmasse. Wenn sie erst in der Wohlverhaltensphase durch Erbschaft in Ihren Besitz gelangt ist, so dürfen Sie den Erlös zur Hälfte behalten. Obwohl Ihre Insolvenz so gut wie abgeschlossen ist, könnte es auch ein Fall für eine Nachtragsverteilung sein.
In jedem Fall müssen Sie das Geld dem Insolvenzverwalter melden. Ob es dann pfändbar ist, hängt von den Umständen des Falles ab.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht