Ende der Privatinsolenz

Laut meinem Beschluss ist per 16.03.2017 meine Privatinsolvenz beendet. Ist es richtig, dass von meinem Gehalt (Erhalt 14.03.2017) noch der komplette Pfändungsbetrag abgezogen wird? Die Hälfte des Monats laufe ich doch schon als “freier” Mensch oder werden da keine Unterschiede gemacht?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Frau Kurzweil

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Frau Kurzweil,

    vielen Dank für die Nachricht. Das kommt drauf an, ob das Insolvenzverfahren über Ihr Vermögens aufgehoben wurde oder ob Ihnen die Restschuldbefreiung erteilt wurde. Im letzteren Fall ist ab dem Tag der Erteilung der Restschuldbefreiung eine Abtretung des pfändbaren Teils Ihres Vermögens nicht mehr notwendig. Es kommt jedoch noch auf andere Faktoren an, wie beispielsweise die vollständige Abführung der Verfahrenskosten (im Rahmen der Stundung) oder eventuelle andere Pfändungen von Gläubigern, deren Forderung nicht von der Restschuldbefreiung umfasst sind (beispielsweise bei Forderungen aus unerlaubter Handlung).

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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