Pfändung über Insolvenzende hinaus

Guten Tag, bei mir hat ein Gläubiger nach Benachrichtigung über die angestrebte Insolvenz 2010 doch noch eine Lohnpfändung durchgeführt. Betrag waren ca. 400 EUR. Die Treuhänderin versuchte seither diesen Betrag zurückzufordern. Erst gingen zig Schreiben hin und her, dann nach Jahren eine Klage. Ein halbes Jahr vor Insolvenzende wies das erste Gericht die Klage der Treuhänderin auf Herausgabe des Betrages (da Insolvenzmasse laut Treuhänderin) ab. Die Treuhänderin ging vier Monate vor Insolvenzende in Berufung. Ich kam nie in die Wohlverhaltensphase aufgrund dieses Rechtsstreits und verlor daher schon einen Anspruch auf ein Stipendium. Nun teilte man mir mit, dass ich so lange über das Insolvenzende (27.03.2017) hinaus gepfändet werde bis der Rechtsstreit beigelegt ist. Ich würde dann rückwirkend die Zahlungen wieder zurückerhalten. Man könne aber keinen Abschlussbericht schreiben solange dieser Rechtstreit nicht vollständig geklärt sei. Meine Frage lautet: Ist es rechtens, dass ich für das Fehlverhalten des Gläubigers nun also mit Weiterpfändung zahlen muss oder müsste man mein Insolvenzende eigentlich einhalten. Meine Insolvenz dauerte sechs Jahre welche am 27.03.2017 zuende wären.
Herzlichen Dank für Ihre Auskunft.

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Schmidt,

    vielen Dank für die Nachricht. Das kann unter Umständen tatsächlich möglich sein. Ich kann Ihnen anhand der Informationen leider keine weitergehende Auskunft geben.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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