Ende der Privatinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Verfahren wurde am 10.11.2010 eröffnet. Endet somit also am 10.11.2016. Am 15.11 bekomme ich Gehalt und eine Einmalzahlung.
Darf ich das Geld für mich behalten, oder muss ich Lohn und Einmalzahlung( wie immer :( ) anteilmäßig abtreten?
MfG
A. Winkler

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Winkler,

    vielen Dank für Ihre Frage. Sofern das Insolvenzverfahren aufgehoben und Ihnen die Restschuldbefreiung vor dem 15.11.2016 erteilt wird, können Sie den gesamten Betrag – inkl. Einmalzahlung – tatsächlich behalten.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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