pfändung

Hallo,
Ich war selbständig 4jahre lang.daraus haben sich schulden angehäuft.ungefähr 20.000euro von betrieb und privat.jetzt bekomme ich schon ein Jahr Harz 4.welche Insolvenz ist für mich ratsam?habe jetzt neue Arbeit gefunden.der Arbeitgeber bezahlt mir doppelten spesensatz.ist der pfändbar?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Trampe,

    vielen Dank für Ihre Frage. Grundsätzlich sind Aufwandsentschädigungen (Spesen) unpfändbar. Gerne können wir Sie bezüglich der richtigen Art des Insolvenzantrags in einem kostenlosen telefonischen Erstberatungsgespräch beraten. Rufen Sie dazu unsere Telefonnummer an und vereinbaren einen telefonischen Gesprächstermin.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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