Ende der Privatinsolvenz
Hallo,
Mein Bekannter und seine Frau haben 2013 Privatinsolvenz angemeldet, haben ihr Haus verkaufen müssen. Sie haben beide einen Insolvenzverwalter, seine Frau hat heute den Bescheid bekommen, dass ihre Insolvenz beendet ist, mein Bekannter soll laut seinen Insolvenzverwalter die gesamten sechs Jahre zahlen.
Ist das möglich, und wenn, warum wird so unterschiedlich entschieden, was kann er dagegen vielleicht unternehmen?
Vielen Dank
Sehr geehrter Herr Muffin,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich gehe davon aus, dass Ihre Bekannten die Restschuldbefreiung erhalten haben und die Kosten für das Verfahren nicht aus der Masse bezahlt worden sind. In diesen Fällen kann das Gericht die Kosten, die im Rahmen eines Stundungsantrages nach § 4a InsO vom Gericht vorgeschossen worden sind, zurückfordern. Gegen eine solche Forderung kann gleichwohl ein Stundungsantrag gestellt oder eine Ratenzahlung angeregt werden, § 4b InsO.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt
Nur zur besseren Verständnis, sie haben keinen gemeinsamen Insolvenzverwalter….