Ende der Wohlverhaltensphase

Guten Tag,

ich hätte ein paar Fragen:
bei mir ist zum 01.02.2017 die Wohlverhaltensphase zu Ende. Muss ich das Amtsgericht oder der Insolvenzverwalter kontaktieren bezüglich der Restschuldbefreiung?
Zudem ist es mir erlaubt bzw. meinem Chef die Lohnpfändung einzustellen oder muss man auf Schreiben vom Amtsgericht warten?
Bzw. ist der Insolvenzverwalter noch zuständig wenn er die Schulden an ein Inkassounternehmen abgetreten hat?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Rom,

    vielen Dank für Ihre Nachricht. Nach § 300 Abs.1 S.1 InsO entscheidet das Insolvenzgericht nach Anhörung der Insolvenzgläubiger, des Insolvenzverwalters oder Treuhänders und des Schuldners durch Beschluss über die Erteilung der Restschuldbefreiung,. Wir empfehlen Ihnen auf den Beschluss zu warten, bis Sie weitere Schritte einleiten.

    Mit freundlichen Grüßen
    RA V. Ghendler

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