Verkürzte Privatinsolvenz auf drei Jahre

Erfolgt die Verkürzung auf drei Jahre automatisch, wenn 35% der Forderungen dem Treuhänder – bezw. den Gläubigern in dieser Zeit zugeflossen sind? Oder muss ich einen Antrag stellen?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Frau Schäfer,

    vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie müssen einen Antrag auf Verkürzung beim zuständigen Insolvenzgericht stellen. Weitere Informationen zu dieser Thematik finden Sie hier:

    https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/aussergerichtlicher-vergleich/privatinsolvenz-2014-reform-des-insolvenzverfahrens-2014-verkurzung-der-dauer-der-privatinsolvenz-auf-3-jahre/

    Mit freundlichen Grüßen
    RA V. Ghendler

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