Verkürzte Privatinsolvenz auf drei Jahre
Erfolgt die Verkürzung auf drei Jahre automatisch, wenn 35% der Forderungen dem Treuhänder – bezw. den Gläubigern in dieser Zeit zugeflossen sind? Oder muss ich einen Antrag stellen?
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von reCAPTCHA. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen
Sehr geehrte Frau Schäfer,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie müssen einen Antrag auf Verkürzung beim zuständigen Insolvenzgericht stellen. Weitere Informationen zu dieser Thematik finden Sie hier:
https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/aussergerichtlicher-vergleich/privatinsolvenz-2014-reform-des-insolvenzverfahrens-2014-verkurzung-der-dauer-der-privatinsolvenz-auf-3-jahre/
Mit freundlichen Grüßen
RA V. Ghendler