Ende Privatinsolvenz
Sehr geehrte Damen und Herren, Unsere Insolvenz wäre diesen Monat zu Ende und unser Anwalt meldet sich trotz dreimaliger Anfrage nicht. Was können wir tun um “entlassen ” zu werden oder wie es weiter geht
Mit freundlichen Grüßen Fred und Vera Ulrich
Sehr geehrte Frau Ulrich,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Das Insolvenzgericht entscheidet nach Anhörung der Insolvenzgläubiger, des Treuhänders und des Schuldners durch Beschluss über die Erteilung der Restschuldbefreiung, wenn die Abtretungsfrist von 6 Jahren abgelaufen ist. Ein Tätigwerden ist bei diesem Vorgang nicht nötig. Wenn Sie jedoch eine Verkürzung der Insolvenz in Betracht ziehen und die Voraussetzungen vorliegen, dann müssen Sie einen Antrag bei Gericht stellen. Mehr Informationen zu dieser Thematik finden Sie unter dem folgenden Link:
https://anwalt-kg.de/privatinsolvenz-recht/verkuerzung-insolvenz/
Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt