Erbschaft während der Insolvenz
Ist man automatisch aus dem Insolvenzverfahren, wenn man durch eine Erbschaft seine kompletten Schulden bzw. Verbindlichkeiten tilgen kann?
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Sehr geehrter Herr Schimanski,
sollte der Erbfall während des laufenden Insolvenzverfahrens eintreten, fällt das Erbe zur Gänze in die Insolvenzmasse. Dementsprechend wäre – bei vollständiger Schuldentilgung – die Insolvenz vorzeitig für Sie beendet. Sollten Sie sich zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits in der Wohlverhaltensperiode befinden, würde nur die Hälfte des Erbes in die Insolvenzmasse fließen. Sie könnten sich aber selbstverständlich freiwillig dazu entscheiden, die zweite Hälfte zur Tilgung Ihrer Verbindlichkeiten zu verwenden und so die Insolvenz vorzeitig zu beenden.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt