Restschuldbefreiung

Ich habe in 2006 ein Mietkautions-Sparbuch für meinen letzten Vermieter eröffnet und zwar bei der Bank, bei der ich Schulden hatte, die in meine Insolvenz eingeflossen sind. Meine Restschuldbefreiung ist mir in 2012 erteilt worden.
Nun bin ich in 2015 umgezogen und die Bank will mir die Kautionssumme vom Sparbuch nicht auszahlen, da ich ja noch Schulden (die aus der Insolvenz) bei Ihnen hätte. Ist das zulässig?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Frau Mignogna,

    vielen Dank für Ihre Nachfrage. Sofern Ihnen die Restschuldbefreiung problemlos erteilt wurde und die Verbindlichkeiten gegenüber der Bank davon umfasst waren, kann die Bank deren Forderungen gegen Sie nicht länger durchsetzen. Mithin kann Sie von Ihnen nicht die Begleichung der Verbindlichkeiten fordern. Auf Basis der von Ihnen gemachten Angaben gehen wir davon aus, dass Sie einen Auszahlungsanspruch gegenüber der Bank haben.

    Gerne würden wir diesen Sachverhalt näher mit Ihnen erörtern. Wir bieten Ihnen zu diesem Zweck ein kostenloses, telefonisches Erstberatungsgespräch an. Bitte kontaktieren Sie zur Terminvergabe unser Sekretariat unter: 0221 – 6 777 00 55.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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