Erhalt von Schmerzensgeld in der Wohlverhaltensphase
Guten Tag,
meine Privatinsolvenz begann im November 2012. Das Insolvenzverfahren war im Januar 2014 beendet. In der anschließenden Wohlverhaltensphase wurde mein rechtes Auge bei einer Operation (Mai 2014) dauerhaft geschädigt. Ich erhob Klage gegen die Klinik, da ich meinen Beruf nicht mehr ausüben konnte. Nach der kürzlich stattgefundenen Gerichtsverhandlung (April 2018) bekam ich ein Vergleichsangebot von der Haftpflichtversicherung der Klinik. Die Höhe des Angebots beläuft sich auf € 75.000,00 und setzt sich zusammen aus € 30.000,00 Schmerzensgeld und € 45.000,00 für den immateriellen Schaden.
Darf ich das Geld behalten oder hat der Insolvenzverwalter Anspruch auf einen Teil und wenn ja, wie hoch wäre der Betrag?
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Turm,
hat Ihr Insolvenzverwalter keinen Nachrangigkeitsantrag diesbezüglich gestellt, dürfte Ihm kein Anspruch auf dieses Geld erwachsen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt