Vermögensauskunft und Selbstständigkeit

Kann ich, nachdem ich eine Vermögensauskunft geleistet, bis auf einen Gläubiger sämtliche Schulden beglichen habe, mich dennoch selbstständig machen, oder ist das ausgeschlossen?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    einer selbstständigen Tätigkeit in der Insolvenz können Sie nur mit vorhergehender Freigabe des Verwalters nachgehen

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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