Vermögensauskunft und Selbstständigkeit
Kann ich, nachdem ich eine Vermögensauskunft geleistet, bis auf einen Gläubiger sämtliche Schulden beglichen habe, mich dennoch selbstständig machen, oder ist das ausgeschlossen?
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von reCAPTCHA. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen
Sehr geehrter Fragesteller,
einer selbstständigen Tätigkeit in der Insolvenz können Sie nur mit vorhergehender Freigabe des Verwalters nachgehen
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt