Kann ich, nachdem ich eine Vermögensauskunft geleistet, bis auf einen Gläubiger sämtliche Schulden beglichen habe, mich dennoch selbstständig machen, oder ist das ausgeschlossen?
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png00Frage Stellerhttps://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.pngFrage Steller2018-06-15 17:33:362018-06-15 17:33:36Vermögensauskunft und Selbstständigkeit
1Antwort
Dr. V. Ghendler says:
Sehr geehrter Fragesteller,
einer selbstständigen Tätigkeit in der Insolvenz können Sie nur mit vorhergehender Freigabe des Verwalters nachgehen
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt
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Sehr geehrter Fragesteller,
einer selbstständigen Tätigkeit in der Insolvenz können Sie nur mit vorhergehender Freigabe des Verwalters nachgehen
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
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