Erneute Privatinsolvenz

Guten Tag.
2010 habe ich die Restschuldbefreiung das erste Mal erhalten. Danach habe ich mir nichts mehr zu schulden kommen lassen.
2015 hatte ich einen 450,-€ Job angenommen. Dafür mußte ich ein Auto kaufen und habe Kredite aufgenommen . Auch habe ich davon mehrere Rechnungen bezahlt . Bis Ende 2016 lief auch Alles einigermaßen gut,außer daß mein damaliger Arbeitgeber mir ständig neue Abrechnungen vorlegte . Dann hatte ich zuviel Rente bekommen, da mein Einkommen etwas höher war.
Plötzlich wurde mein Arbeitsverhältnis beendet, was vor Gericht geklärt wurde.
Nun stand ich plötzlich da, mußre zusätzlich Grundsicherung beantragen und konnte meine Raten seitdem nicht mehr bezahlen. Auf niedrigere Raten ließ man sich nicht ein.

Nun zu meiner Frage: kann ich jetzt erneut einen Insolvenzantrag stellen um Ruhe vor dem Gerichtsvollzieher zu haben und die Restschuldbefreiung dann in zwei Jahren beantragen ?
Ich hab gehört, daß zwischen den Restschuldbefreiungen 10 Jahre liegen müssen .

Mit freundlichen Grüßen
Donald Metzdorff

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Metzdorff,

    bedauerlicherweise kann nach bereits erteilter Restschuldbefreiung ein erneuter Antrag erst nach Ablauf von 10 Jahren gestellt werden. Insofern haben Sie mit Ihrer Einschätzung Recht.

    Eventuell könnte man in Ihrer Situation auch eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern herbeiführen, ohne auf eine Insolvenz überhaupt angewiesen zu sein:

    https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/vergleich/

    Gerne bieten wir Ihnen zur Besprechung Ihrer Situation ein kostenfreies, telefonisches Erstberatungsgespräch an. Wenden Sie sich zwecks Terminvereinbarung an unser Sekretariat: 069 – 348 79 040.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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