Eventuelles Nebenkostenguthaben

Hallo,
Ich habe eine Frage zu eventuellem Nebenkostenguthaben. Wie lange muss man das in voller Höhe an den TH abgeben? Wann komme ich in die sogenannte Wohlverhaltensphase? Ich bin jetzt seit Mai diesen Jahres in der Insolvenz. Die Fragen stelle ich aus dem Grund da mein TH immer sehr genervt reagiert wenn ich mal eine Frage stelle und ich mich schon fast nicht mehr traue dort anzurufen um etwas zu fragen was schon traurig ist.
Ich hoffe auf eine Antwort von Ihnen.
Danke

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich fällt jedwedes Guthaben in die Insolvenzmasse, welches mit Blick auf den Entstehungszeitraum aus der Zeit vor Beginn der Wohlverhaltensperiode stammt. Die Wohlverhaltensperiode beginnt mit einem gerichtlichen Beschluss. In dem dafür notwendigen Schreiben wird Ihnen formell die Restschuldbefreiung “in Aussicht gestellt”. Ab diesem Zeitpunkt befinden Sie sich offiziell in der Wohlverhaltensperiode. Bitte beachten Sie, dass es sich bei Ihrem Insolvenzverwalter nicht um Ihren Rechtsbeistand handelt. Entsprechend ist er nicht dazu berufen, Ihnen auch jede Rechtsfrage zu beantworten. Ich empfehle Ihnen daher, sich für weiterführende Fragen an einen eigens von Ihnen dazu beauftragten Rechtsanwalt zu wenden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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