Versicherungsleistungen

Kaskoschaden wird nach Abschluss des Insolvenzverfahrens (in Wohlverhaltensphase) reguliert. Muss ich diesen Betrag beim Treuhänder angeben?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    generell empfiehlt es sich, solche Vermögenszuwächse anzuzeigen. Allerdings kommt es nicht auf den Auszahlungszeitpunkt an, sondern zu welchem Zeitpunkt Sie den Auszahlungsanspruch erworben haben. Liegt der Entstehungszeitpunkt noch vor Beginn der Wohlverhaltensperiode, könnte der Auszahlungsbetrag in die Insolvenzmasse fallen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert