generell empfiehlt es sich, solche Vermögenszuwächse anzuzeigen. Allerdings kommt es nicht auf den Auszahlungszeitpunkt an, sondern zu welchem Zeitpunkt Sie den Auszahlungsanspruch erworben haben. Liegt der Entstehungszeitpunkt noch vor Beginn der Wohlverhaltensperiode, könnte der Auszahlungsbetrag in die Insolvenzmasse fallen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt
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Sehr geehrte Fragestellerin,
generell empfiehlt es sich, solche Vermögenszuwächse anzuzeigen. Allerdings kommt es nicht auf den Auszahlungszeitpunkt an, sondern zu welchem Zeitpunkt Sie den Auszahlungsanspruch erworben haben. Liegt der Entstehungszeitpunkt noch vor Beginn der Wohlverhaltensperiode, könnte der Auszahlungsbetrag in die Insolvenzmasse fallen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt