Forderung des FA aus Einkommensteuer

Guten Abend, ich befinde mich seit Februar 2016 in der Privatinsolvenz. Mein mir zugeteilter Insolvezverwalter hat eine Einkommensteuererklärung für 2017 erstellen lassen. In die Privatinsolvenz sind mehrere Häuser geflossen. Diese versucht der Insolvenzverwalter zu verkaufen. Bis dahin laufen die Miethäuser weiter unter seiner Verwaltung. Alle Einnahmen (Verkauf, Vermietung, etc.) gehen natürlich zu dem Insolvenzverwalter. Ich selber habe in 2017 nur normal gearbeitet. Jetzt habe ich vom Finanzamt für 2017 einen Bescheid bekommen, in dem ich 3.000,- € zahlen soll (Insolvenzverwalter nochmal 6.000,- €). Die Forderung bezieht sich aus Einnahmen aus Verkauf und Vermietungen der Häuser.

Meine Frage ist, warum muss ich ein Drittel (3.000,- €) der Forderung zahlen? Muss der Insolvenzverwalter nicht das komplett zahlen? Er führt diese doch weiter und ich habe keinen Einfluss was er macht.

Vieleicht können Sie mir das erklären. Vielen Dank im Voraus.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    diese Frage lässt sich ohne Einblick in das laufende Verfahren und insbesondere in die vom Finanzamt erstellten Abrechnungen nicht beantworten. Wenn mehrere Immobilien vorhanden sind, wird das Insolvenzverfahren ungleich komplexer, daher passen auch wir unsere Kosten für die Begleitung im Insolvenzverfahren an, wenn der Schuldner Immobilien besitzt.
    Daher bitte ich Sie um Verständnis, dass diese Frage nicht in diesem Rahmen beantwortet werden kann. Hierfür wäre ein kostenpflichtiger Beratungstermin notwendig.
    Dennoch vielen Dank für Ihren Beitrag.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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