Vorzeitige Restschuldbefreiung

Hallo, ich befinde mich nun seit 2014 in der Privatinsolvenz, meine Restschuldbefreiung ist für den 15.07.2020 angesetzt. Ich bin jetzt im 5 Jahr und frage mich ob ich den Antrag auf Vorzeitige restschuldbefreiung stellen kann?
Meine Hauptforderung sind 26.313€ Ich habe bis jetzt 21.203€ abgezahlt weiß aber nicht ob mein Treuhänder die Verfahrenskosten damit beglichen hat. Ich hatte damals die Stundung der Verfahrenskosten beantragt. Geht die Verkürzung dann überhaupt?
Vielen Dank liebe Grüße

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    die Verkürzung auf fünf Jahre ist nur möglich, wenn der Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung vor Ablauf dieser fünf Jahre gestellt wurde. Anhand Ihrer Angaben ist dieser Zeitpunkt leider bereits eingetreten.
    Die Verkürzung sollte trotz der Formulierung des § 300 Abs. 1 InsO „Berichtigung der Kosten des Verfahrens“ auch dann möglich sein, wenn die Verfahrenskosten gestundet wurden, solange anhand des Berichts des Insolvenzverwalters glaubhaft gemacht werden kann, dass die eingezahlten Beträge zur Berichtigung dieser Verbindlichkeiten ausreichen. Hier gibt es jedoch auch Gerichte, die anders entschieden haben und gesagt haben, die Kosten müssten tatsächlich bei der Gerichtskasse eingezahlt sein.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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