Frage zum Insolvenzrecht

Hallo,
Ich habe aktuell ein Schreiben eines Insolvenzverwalters mit Anfechtung einer Schenkung an mich in Bezug auf einen Nachlass meines Vaters erhalten.
Da der Nachlass aufgrund einer gestellten Forderung potentiell überschuldet war habe ich das Erbe ausgeschlagen. Der Insolvenzverwalter möchte nun zur Deckung der gestellten Forderung die Schenkung zurückgezahlt haben.
Der Gläubiger ist 2007 in Privatinsolvenz gegangen und hat nach Abschluss der Privatinsolvenz in 2014 die Forderung an meinem Vater gestellt. Die Forderung bezieht sich auf den Zeitraum vor seiner Privatinsolvenz.
Ist diese Forderung überhaupt rechtens, da der Gläubiger sich ja auf einen Vorgang vor seiner Privatinsolvenz bezieht. Hätte diese Forderung nicht bereits im Rahmen seiner eigenen Privatinsolvenz eingetrieben werden müssen?
Besteht die Möglichkeit einspruch gegen die Rückzahlung der Schenkung zu erheben, da im Falle einer unbgründeten Forderung der Nachlass nicht überschuldet und damit nicht insolvent wäre und das Insolvenzverfahren nach § 212 InsO eingestellt werden müsste?
Vielen Dank für ein erste Einschätzung zu dem Fall.

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihren Beitrag. Gerne können wir im Rahmen unserer Telefonberatung über den Sachverhalt sprechen. Rufen Sie uns kurz an und vereinbaren einen Telefontermin.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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