Aus Erfahrung können wir sagen, dass die meisten Rechtsschutzversicherungen vertraglich verpflichtet sind, die Kosten tragen. Einige Rechtsschutzversicherungen haben sich in der Vergangenheit geweigert, die Kosten zu übernehmen. Unsere Kanzlei hat dann im Rahmen von Ombudsmannverfahren und Klagen vor unterschiedlichen Landgerichten gegen die Versicherungsunternehmen erfolgreich Deckung für unsere Mandanten erstritten. Die bisherigen Deckungsklagen waren zu 100% erfolgreich. Die Deckungsanfragen und Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung ist Teil unserer kostenfreien Dienstleistung.

Die jüngsten Rückrufe dürften auch zurückhaltende Rechtsschutzversicherungen langfristig beeindrucken und diese auf Deckungskurs bringen. Ein offiziell angeordneter Rückruf in derart großem Ausmaß legt die Beteiligung Daimlers am Abgasskandal nahe. Damit steigen die Erfolgsaussichten eines rechtlichen Vorgehens trotz noch noch nicht abgeschlossener Ermittlungen der Stuttgarter Staatsanwaltschaft.