Geänderter Steuerbescheid

Guten Tag!

Da die Agentur für Arbeit eine Berichtigung der erhaltenen Lohnersatzleistungen vorgenommen hat, gehe ich davon aus, dass mein Steuerbescheid geändert werden muss. Dieser wurde bereits erlassen, sowie die Erstattung auf das Treuhandkonto überwiesen.

Sollte sich nach der Korrektur ergeben, dass zu viel erstattet wurde, wird dies dann durch die bereits eingeganene Zahlung auf dem Treuhandkonto ausgeglichen, oder stehe ich dann in der Schuld und muss die Zahlung zusätzlich tätigen?

Weiterhin stellt sich die Frage, ob mir eine falsche Angabe vorgeworfen werden kann? Kann ich mich auf den zuvor zugestellten Bescheid seitens der Agentur für Arbeit berufen, oder bin ich dafür verantwortlich die Beträge selbstständig “zusammenzusammeln”?

Vielen Dank!

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    das Treuhandkonto wird vom Treuhänder betreut, sodass dieser die Kontogutschriften verwaltet. Falschangaben sind tunlichst zu vermeiden, wobei je nach Einzelfall bei Falschangaben zu unterscheiden ist, ob diese vorsätzlich, grob fahrlässig oder fahrlässig erfolgt sind. Die Auswirkungen einer Falschangabe lassen sich nur am konkreten Fall aufzeigen.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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