Gehalt

Hallo,
ich bin bei einer Schuldenberatung und mein Schuldenberater möchte demnächst den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan bei den Gläubigern einreichen .Jetzt zu meiner Frage , Ich erhalte im Moment mein volles Gehalt , da ich ja keine Gläubiger mehr bezahle.
Steht mir jetzt mein gesamtes Gehalt zur Verfürgung oder muss ich davon Geld zurücklegen für den Insolvenzverwalter ?
Über eine Antwort würde ich mich freuen .
mfg

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich können Sie bis zu einer Pfändung über Ihr gesamtes Einkommen frei verfügen. Gerne können wir über die Möglichkeiten und Chancen bei der Durchführung eines außergerichtlichen Vergleichs im Rahmen unserer kostenlosen telefonischen Erstberatung sprechen. Rufen Sie uns kurz an und vereinbaren einen Telefontermin.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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