Tilgungsfolge bei titulierten Unterhaltsschulden und normalen Schulden in der Zeit der Privatinsolvenz

Guten Tag,
meine Frage bezieht sich auf die Tilgungsfolge während der Insolvenz.
Werden die nicht zu erlassende titulierten Unterhaltsschulden bei einem geringen Pfändungsbetrag bevorzugt getilgt, die anderen Gläubiger bekommen in dieser Zeit nichts, oder wird der Pfändungsbetrag prozentual auf alle Gläubiger verteilt , oder setzt die Unterhaltsschuld aus und wird erst anschließend nach 6 Jahren weitergeführt? Die Unterhaltsschuld beträgt ca. 60 Protzent und die restschuldbefreiende Schulden ca. 40 Protzent der Schulden!
Danke im voraus

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Rasch,

    vielen Dank für Ihre Frage. Grundsätzlich sind Forderungen aus rückständigem gesetzlichen Unterhalt, den der Schuldner vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährt hat, nicht von der Restschuldbefreiung umfasst. Regelmäßig meldet der Unterhaltsgläubiger seine rückständigen Forderung zur Insolvenztabelle an und wird bei der Verteilung im Rahmen des Insolvenzverfahrens quotal befriedigt (wie die anderen Gläubiger auch). Nach der Insolvenz kann dieser Gläubiger dann seine Restforderung weiter durchsetzen.

    Die laufenden Unterhaltspflichten sollten weiter bezahlt werden, ansonsten kommt eine Pfändung in den sogenannten Vorzugsbereich in Betracht.

    Wann eine Forderung aus rückständigem Unterhalt vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährt wurde, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab.

    Gerne können wir im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung über die Möglichkeiten einer Insolvenz in Ihrem konkreten Fall sprechen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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