Gehalts-&Kontopfändung?!

Hallo, ich bin seit Anfang des Jahres in der Privatinsolvenz. Nun habe ich zufällig über meine Bank erfahren, dass mein Anderkonto mit meinem Gehaltskonto verknüpft ist und alles was über meiner Freigrenze liegt dorthin abgeht… Aber es wird doch schon prozentual von meinem Gehalt gepfändet – ist das zulässig?!

Danke!

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    Sie dürfen durch eine Kontopfändung in der Insolvenz nicht schlechter gestellt sein, also bei reiner Durchführung einer Gehaltspfändung. Dementsprechend muss der Pfändungsschutz auf Ihrem Konto in gleicher Höhe wie das unpfändbare Gehalt liegen.

    Sollte dies nicht der Fall sein, sollten Sie sich umgehend mit dem zuständigen Insolvenzgericht in Verbindung setzen, welches Ihnen einen zusätzlichen Pfändungsschutz einräumen kann. Allerdings besteht nur die Möglichkeit den Pfändungsschutz bei einem Konto einzurichten.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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