Privatinsolvenz und Erbantritt vom Vater

Hallöchen,
folgender Sachverhalt:
Mein Mann befindet sich in der Privatinsolvenz (Wohlverhaltensphase) und leider verstarb sein Vater vor knapp 3 Wochen plötzlich an Krebs.
Antrag auf Pflegegeld wurde knapp 2 Monate vor seinem Ableben gestellt.Nun kam gestern die Mitteilung,dass sein Vater nun Rückwirkend Anspruch auf Pflegegeld nach Entscheidung lt. Aktenlage hat…und eine Summe von knapp 1000€ auf dem Konto meines Mannes eingeht für seinen verstorbenen Vati. Ansonsten gab es bei Erbannahme wirklich keinerlei Vermögen zu übernehmen.
Nun meine Frage:kann das rückwirkend gezahlte Pflegegeld meinem Mann Ärger bereiten bezüglich seiner Privatinsolvenz ?bzw in wie weit kann/wird sowas als “Vermögen”angerechnet? Und besteht irgend eine Möglichkeit, dieses Geld vielleicht direkt als “Schenkung “o.ä.an mich abzutreten oder zumindest damit die Beerdigungskosten ansatzweise tilgen zu können.?Jedenfalls ohne die Gefährdung seiner Privatinsolvenz.
Danke schon mal im voraus!
LG Dani

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    die Auszahlung des Krankengeldes gilt als Erbschaft und somit während der Wohlverhaltensphase zu 50% pfändbar. Die Erbschaft sollte, um Probleme zu vermeiden daher dem Insolvenzverwalter gemeldet werden. Alternativ kann Ihr Ehemann das Erbe auch ausschlagen und es geht an die in der Erbfolge nächste Person. Dann kommt es zu keinerlei Pfändung. Eine nachträgliche Schenkung ist hingegen anfechtbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert