Genossenschaftsanteile pfändbar?

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit 12.03.2012 läuft mein Insolvenzverfahren. Ich habe gelesen, das Genossenschaftsanteile seit 2014 nicht mehr gepfändet werden dürfen. Trifft das auch für mich zu? Also auch rückwirkend?

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Winkler

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Winkler,

    Genossenschaftsanteile insbesondere Anteile an einer Wohnungsgenossenschaft sind nun in der Insolvenz vor dem Verlust ihrer Wohnung geschützt. Das gilt auch für die Mitgliedschaft des Schuldners in einer Genossenschaft – jedoch nur, solange der Wert der vom Schuldner angesparten Beteiligung eine Obergrenze von vier Nettokaltmieten oder maximal 2000 Euro nicht übersteigt

    Mit freundlichen Grüßen
    V.Ghendler

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