gepfändetes Gehalt vor PI aber nicht abgeführt

Hallo,
und zwar habe ich eine Frage betreffend gepfändeten Gehaltes, aber vor Eröffnung der PI. Ich befinde mich seit 09.12.2008 in PI u bin am 09.12.2014 fertig. Es sollte auch die Restschuldbefreiung erteilt werden. Der pfändbare Teil meines Einkommens wurde mtl. von Beginn an durch meinen AG an den Treuhänder überwiesen. Jetzt habe ich zufällig erfahren, dass mein AG zum Beginn, wenn man in Vorbereitung der PI die Gläubiger erstmal nicht mehr bedient, sich diese logischer Weise an ihn gewand haben, er mir den pfändbaren Anteil vom Gehalt abgezogen hat, aber nicht an den Gläubiger ausgezahlt hat! Wem steht dieses Geld jetzt zu? Seit nunmehr über 6 Jahren wird dieses Geld bei meinen AG als Verb. ausgewiesen. Hat der Treuhänder auf dieses Geld Anspruch um dieses noch zu verteilen, oder steht dieses Geld, was ja zu diesen Zeitpunkt mein Gehalt minderte jetzt mir zu.
Vielen Dank!

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Hallo Angus,

    Ihr Arbeitgeber hat sich sicherlich nicht rechtmäßig verhalten. Grundsätzlich stand dieser Lohnanspruch mit dem Beginn des Insolvenzverfahrens Ihnen bzw. dem Insolvenzverwalter zu. Insoweit sollten Sie den Insolvenzverwalter darüber informieren.

    Nach dem Ende des Insolvenzverfahrens würde dieser Anspruch Ihnen zustehen. Ihr Arbeitgeber wird sich aber wahrscheinlich nach nunmehr 6 Jahren auf die Verjährung berufen. In diesem Falle werden Sie den Anspruch rechtlich nicht durchsetzten können.

    Mit besten Grüßen

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