Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten

Hallo, ich arbeite in dem Unternehmen meines Lebensgefährten und habe dem Unternehmen Geld geliehen, da es in Zahlungsschwierigkeiten steckt. Es wird wohl auf eine Insolvenz zum Ende des Jahres raus laufen. Momentan werden die Zahlungen aufgeschoben, Finanzamt und Krankenkassen werden regelmäßig bedient. Was ist mit meinem Geld, kann ich es mir zurück überweisen lassen, oder ist Barabhebung besser….

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Hallo,

    beide Varianten sind leider gefährlich. Die Rücküberweisung sowie die Barabhebung wird der Insolvenzverwalter in den Kontoauszügen bemerken und dazu Fragen stellen. Bei Vorliegen von bestimmten Voraussetzungen kann der Insolvenzverwalter die Rückzahlung dann anfechten. Somit müssten Sie das Geld wieder zurückzahlen.
    Hier finden Sie mehr zu den Anfechtungsmöglichkeiten des Insolvenzverwalters:

    http://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/welche-rechtsgeschafte-darf-insolvenzverwalter-anfechten/

    Außerdem besteht eine Gefahr hinsichtlich der Restschuldbefreiung Ihres Lebensgefährten. Zahlung an einzelne Gläubiger könnte eine Bevorzugung dieser Gläubiger bedeuten und dies kann später u. U. zur Restschuldversagung führen.

    Mit besten Grüßen

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