Gerichtlicher Schuldenvergleich und Nebentätigkeit (450-Euro-Basis)
Ich stehe kurz vor einem gerichtlichen Schuldenvergleich und nach Köpfen und Summe sieht es sehr gut für mich aus, daß eine Privatinsolvenz vermieden werden könnte..
Meine. Frage ist, darf ich bei einem gerichtlichen Schuldenvergleich, Summe X fehlt mir ja dann mtl. zum Lebensunterhalt, und habe noch eine unterhaltspflichtige Person, noch eine Nebentätigkeit auf 450 Euro ausüben? Ich habe auch eine beitragspflichtige Beschäftigung ,
Hallo Sonnenblume,
ja, das können Sie. Allerdings werden Sie diesen Erwerb dem Gericht mitteilen müssen – dies wird in Ihren Vermögensunterlagen beim Insolvenzgericht hinterlegt.Die Gläubiger können bei einem gerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch in diese Einsicht nehmen.
Dies könnte zur Folge haben, dass Ihr pfändbares Einkommen steigt, sodass Sie das Angebot erhöhen müssten, um eine Kopf- und Summenmehrheit zu erreichen.
MfG
Andre Kraus
Rechtsanwalt