Gerichtskosten

Hallo; meine Privatinsolvenz ist seit 2016 vorbei , von meiner Seite sind auch die Gerichtskosten bezahlt . Da meine Frau mit in die Insolvenz gegangen ist , bekam sie ebenso eine gesonderte “Rechnung” der Gerichtskosten , die dann auf Antrag gestundet wurden, der Verdienst meiner Frau ist zu gering um eine Rückzahlung der Gerichtskosten zu gewährleisten. Dies ist nun seit 2016 ; Frage : kann man auf Antrag einen vorzeitigen Erlass beantragen, der die gestundeten Gerichtskosten beendet und die Sache nun endlich beendet, oder muss bis 2020 gewartet werden bis der erlassbescheid kommt ?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    das Gericht kann die Entscheidung über die Stundung und die Monatsraten jederzeit ändern, soweit sich die für sie maßgebenden persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich geändert haben, § 4b InsO (Insolvenzordnung).
    Bitte halten Sie diesbezüglich Rücksprache mit dem zuständigen Rechtspfleger.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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