Verwertung einer Ferienimmobilie im Privatinsolvenzverfahren

Meine Lebensgefährtin und ich sind zu je 1/2 Eigentümer eines Ferienhauses auf einem Pachtgrundstück. Das Objekt hat einen Wert von ca. 100.000,00 EUR. Das Objekt wurde durch von mir alleine aufgenommene Darlehensmittel in gleicher Höhe finanziert. Das Objekt wurde an die Bank sicherungsübereignet. Allerdings wurde diese Sicherungsübereignung auch nur von mir als Miteigentümer (also 1/2-Anteil) unterschrieben. Darlehenshöhe und Wert der Immobilie sind aktuell nahezu identisch.

Nun von mir die eigentlichen Fragen:
– was passiert mit dieser Immobilie im Falle meiner Privatinsolvenz.
– kann der Insolvenzverwalter auch auf den meiner Lebensgefährtin gehörenden 1/2-Anteil der Immobilie zugreifen und wie?
– welche Verwertungsmöglichkeit hat die Bank für den Fall, dass der InsO-Verwalter die Immobilie aus dem Insolvenzbeschlag freigibt?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    aufgrund der Komplexität Ihrer Anfrage würde ich Ihnen gerne ein kostenfreies, telefonisches Erstberatungsgespräch anbieten. Bitte wenden Sie sich an unser Sekretariat zwecks Terminvereinbarung: 030 – 577 026 33

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert