Gerichtskosten

Hallo,
im April läuft mein 6 jährigen Frist ab.
Ist dass von Vorteil wenn ich jetzt die Gerichts- und Verwalterkosten (ca 3000 Euro) bezahle oder soll ich abwarten bis zum Ende?
Bedanke mich im Voraus
Viele Grüße
Seyed

2 Kommentare
  1. Seyed
    says:

    Sehr geehrter Herr Ghendler,
    vielen Dank für die schnelle Antwort.
    was ich meinte ist, dass ich die Kosten für Verfahrenskosten sofort zahlen kann und möchte von Ihnen wissen, ob das ein Vorteil hat wenn man früher bezahlt.

    Vielen Dank

    Viele Grüße
    Seyed

  2. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Seyed,

    in § 4b InsO sind die Rückzahlungsmodalitäten bezüglich der gestundeten Verfahrenskosten geregelt.

    So heißt es: “Ist der Schuldner nach Erteilung der Restschuldbefreiung nicht in der Lage, den gestundeten Betrag aus seinem Einkommen und seinem Vermögen zu zahlen, so kann das Gericht die Stundung verlängern und die zu zahlenden Monatsraten festsetzen.”

    Sofern Sie offiziell nicht in der Lage sind, die Verfahrenskosten zu zahlen, können Sie diese via Monatsraten abtragen.
    Dies hat natürlich den Vorteil, dass Sie die gesamte Summe nicht sofort aufbringen müssen.

    Allerdings kann das Gericht die Entscheidung über die Stundung und die Monatsraten jederzeit ändern, soweit sich die für sie maßgebenden persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich geändert haben.

    Sie als Schuldner sind verpflichtet eine wesentliche Änderung Ihrer Verhältnisse dem Gericht unverzüglich anzuzeigen.

    Solange Sie dies berücksichtigen spricht einer Zahlung in Monatsraten nichts entgegen.

    Mit freundlichen Grüßen

    V.Ghendler
    Rechtsanwalt

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