Umwandlung Einzelunternehmen un UG

Hallo, wir haben seit etlichen Jahren ein Einzelunternehmen in der Baubranche. Nun trägt sich mein Mann mit dem Gedanken, diese in eine UG/GmbH umzuwandeln, damit unser Sohn diese übernehmen kann, wenn mein Mann in Rente geht. Wir würden alle Maschinen und Fahrzeuge und was sonst noch an Bürogeräten und Material(Bau) da ist mit reinnehmen wollen. Wie würde sich das am besten bewerkstelligen lassen und ist das überhaupt möglich und ratsam

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine juristische Person wie UG / GmbH ist ratsam, um der persönlichen Haftung zu entgehen – die GmbH haftet nach der Umwandlung mit ihrem Vermögen. Ihr privates Vermögen ist von der Haftung ausgeschlossen.

    Die Umwandlung in eine GmbH / UG kann auf zwei Weisen erfolgen:

    Entweder wird die Einzelunternehmung eingestellt und eine GmbH/UG Gegründet.

    Eleganter ist die zweite Variante: Man wandelt um. Die Hauptvorteile der Umwandlung sind – die GmbH/UG tritt in die Rechte und Pflichten Ihres Einzelunternehmens ein. Anderenfalls müssten Sie alle Verträge mit Ihren Kunden, Arbeitnehmern, Vermietern, Leasinggebern usw. neu schließen.

    Zum anderen sparen Sie viel Geld. Die Gegenstände Ihrer Einzelunternehmung müssen nicht einzeln bewertet werden, um sie in die GmbH einzubringen. Sie werden aufgrund Ihrer letzten Bilanz zu Buchwerten angesetzt.

    Aus diesem Grund kann ich mir gut vorstellen, dass in Ihrem Fall eine Umwandlung in eine GmbH aufgrund des von Ihnen beschriebenen Betriebsvermögens möglich sein wird.

    Gerne koordiniere und begleite ich Ihre Umwandlung – dazu erstellen wir für Sie einen Ausgliederungsplan und alle weiteren Unterlagen für die Umwandlung in eine GmbH und die Beendigung ihrer Einzelfirma.

    Wenn Sie weitere Informationen wünschen, kontaktieren Sie uns bitte zu einer kostenfreien Erstberatung: 0221/6777 00 55

    Mit freundlichen Grüßen

    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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