Gewerbeanmeldung als Immobilienmakler

Ich besitze bereits seit 1996 die Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO, das Gewerbe habe ich allerdings vor 12 Jahren abgemeldet.

Jetzt möchte wieder als Immobilienmakler tätig werden und ein Gewerbe anmelden.

Kann mir dies vom Gewerbeamt verweigert werden, weil ich vor 5 Jahren Privatinsolvenz anmelden musste und much jetzt in der Wohlverhaltensphase zur Restschuldbefreiung befinde?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich müssen Immobilienmakler zur Gewerbeanmeldung nachweisen, dass sie in geordneten finanziellen Verhältnissen leben. Dazu gehört auch, dass sie sich nicht im laufenden Insolvenzverfahren befinden.
    Wenn man sich in der Wohlverhaltensphase befindet, ist das eigentliche Insolvenzverfahren aufgehoben. Somit sind meiner Ansicht nach die geordneten Vermögensverhältnisse wiederhergestellt, es gibt auch entsprechende Gerichtsurteile (AnwZ (B) 40/04, der Fall betraf einen Rechtsanwalt). Mit diesem Argument sollte die Gewerbeanmeldung gestattet werden. Bitte beachten Sie, dass es sich um eine unverbindliche Einschätzung handelt und das örtliche Gewerbeamt im Einzelfall anders entscheiden kann.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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