Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland, aber Wohnsitz Ausland

Ich habe gelesen, es ist eine Voraussetzung für die PI in Deutschland seinen Aufenthalt / gewöhnlichen Aufenthalt zu haben, nachweisbar z.B. durch Verbrauchsrechnungen, reale Anwesenheit usw.

Reicht dies für die Zeit ab Antragsstellung oder muss ich schon enige Zeit vorher da sein? Ich habe gelesen, man kann unmittelbar nach Eröffnugnsverfahren ins Ausland ziehen, solange man seinen Informationspflicht nachkommt.

Kann ich ohne Wohnsitz in DE mir durch Wunsch-Wohnsitz in DE damit auch ein Amtsgericht aussuchen, das nicht überlastet (Grosstadt) ist?

1 Antwort
  1. Julius
    says:

    Darf ich zwecks kirchlicher Hochzeit im Ausland eigentlich offiziell einige Tage trotz eingereichten PI-Antrags nicht in Deutschland anwesend sein, ohne das es Anfechtungsgründe gibt, nach dem Motto das war nur ein “ergatterter” Zuständigkeit und eigentlich lebt der Schuldner ja im Ausland? So etwas soll es ja in England etc geben, aber als deutscher staatsbürger, steht es mir doch zu, in Deutschland eine Insolvenz zu machen und nur dafür anwesend zu sein und danach ins Ausland zu gehen, solange ich die Anforderungen nach Eröffnungsverfahren (Jobsuche / Job ausüben usw) nachkomme?

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert