Gläubigerantrag, Rechnungen bei unpfändbarem Gehalt
Frage:Würde ein Gläubiger gegenüber einer Privatperson einen Gläubigerantrag stellen, darf dann der Schuldner von seinem gesetztlich unpfändbarem Gehalt auf dem P-Konto noch offene Rechnungen bezahlen? Eigentlich ist das gesetzliche unpfändbare Einkommen ja frei nutzbar oder begeht er dann eine Gläubigerbenachteiligung?
Der Betroffene wird bereits beim Arbeitgeber gepfändet und hat ein P-Konto. Ein anderer Gläubiger hat vergeblich das Konto gepfändet (da ja schon gepfändet) und schickt nun ständig Zahlungsaufforderungen, so dass der betr. Schuldner Angst vor einem Gläubigerantrag hat. Die Angst bezieht sich hauptsächlich auf die Frage der Zugänglichkeit seines unpfändbaren Einkommens und der evtl. angeblichen Gläubigernbenachteiligung.
Gemeint sind Rechnungen für Alltagsbedarf wie Miete, Krankenversicherung, normale Konsumartikel wie Medikamente, Bücher usw. (also keine Wertgegenstände)
Gilt eine etwaige Gläubigerbnachteilung ab Antragstellung des Gläubigers oder ab Einleitung des P-Insolvenzverfahrens und wie sieht das aus, wenn der Schuldner dann selber einen Antrag stellt, weil er das vielleicht nicht abwehren kann.
Ich freue mich über eine Antwort. Das ist bestimmt auch für Andere interessant. Vielen Dank.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!