gläubiger,bankkonten

hallo,ich schreibe alles klein,nur zur aufklärung!sie schreiben im text,dass man sich 1 neues konto anlegen soll,aber bei insolvenz muss man doch alle sein konten angeben,oder ncht?
sie schreiben,dass die kosten nach anzahl der gläubiger berechnet wird,was kostet das denn bei knapp 60-65gläubigern?
mfg georg fritz

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Fritz,

    Sie sollten sich ein neues Konto einrichten, um Pfändungen Ihrer Gläubiger herauszuzögern. In der Insolvenz müssen aber natürlich alle Ihre Konten angegeben werden. Die Eröffnung des neuen Kontos hat nicht die Funktion Vermögen zu verschleiern.

    Das anwaltliche Honorar berechnet sich nach einem Festpreis. Die Einleitung einer Privatinsolvenz bei 60 Gläubigern beträgt 2068,22€. Sie können dies auf unserem Kostenrechner gerne nachvollziehen. Für die Begleichung des Honorars bieten wir gerne eine Ratenzahlung an. Wir informieren Sie darüber auch in unserem kostenfreien telefonischen Erstberatungsgespräch. Für eine Terminvereinbarung können Sie uns gerne anrufen unter 0201 – 857 954 07.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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