Gläubiger nicht angegeben

Hallo Herr Kraus,
Ich bin seit 2011 in einem Privatinsolvenz-Verfahren.
Nun habe ich beim außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch und beim Insolvenzantrag nicht alle Gläubiger angegeben. Insgesamt habe ich vier Gläubiger nicht angegeben, will ich diese Schulden vollständig zurück zahlren will. Der Betrag liegt bei knapp 2000 Euro (Meine Gesamtschuld lag bei Eroffnung des Insolvenzverfahrens bei ca. 220000 Euro – 13 Gläubiger). Die Rückzahlung möchte ich in Raten aus meinem nicht pfändbaren Einkommen (ca. 1400,-€ monatlich) tätigen. Über Höhe der Schulden und Rückzahlung existieren keine schriftlichen Vereinbarungen.

Nun meine Frage: War es zulässig, diese Gläubiger nicht anzugeben?
Kann dies zu Problemen bei der Restschuldbefreiung führen?

Vielen Dank!

4 Kommentare
  1. Elena
    says:

    Guten Tag,
    im Falle man Gläubiger vergessen hat wurde mir vom Gericht gesagt, dass es nicht schlimm sei, wenn es unvollständig wäre, weil die Gläubiger sich anmelden müssten. Was ist denn, wenn man was nicht angegeben hat?sind die Gläubiger verpflichtet zu prüfen, ob der Schuldner in der privatinsolvenz ist?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      grundsätzlich muss man sich als Schuldner schon etwas bemühen, die Gläubiger vollständig aufzulisten.
      Aber die Insolvenz wird öffentlich bekanntgemacht und somit haben alle Gläubiger die Möglichkeit, davon Kenntnis zu erlangen und ihre Forderungen anzumelden.
      Vergisst man also fahrlässig einen Gläubiger, so hat dies keine Auswirkungen. Lässt man aber vorsätzlich einen/mehrere Gläubiger weg, so kann dies zur Versagung der Restschuldbefreiung führen. In der Regel ist der Vorsatz schwer nachzuweisen. Aber wenn man beispielsweise noch kurz vor der Insolvenz Kontakt zum Gläubiger hatte, wird es schwieriger sein, darzulegen warum man ihn vergessen hat.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  2. Wolfgang
    says:

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Kraus,

    vielen Dank für Ihre Auskunft. Darf ich Sie u.U ach telefonisch daz kontaktieren?

    MfG

  3. Admin
    says:

    Hallo,

    grundsätzlich ist es besser im Insolvenzverfahren alle Gläubiger anzugeben. Machen Sie das nicht, können diese Gläubiger einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen. In Ihrem Fall wird aber wahrscheinlich nichts passieren, weil Sie Ihre Gläubiger im Streitfall keine Unterlagen haben und Sie alles erfolgreich abstreiten können. Aber: Rein vorsorglich würde ich den Freunden das Geld in Bar geben und nicht überweisen. Dann schaffen Sie keine Anhaltspunkte, die auf diese Forderungen schließen lassen. Die vollständige Restschuldbefreing ist damit weniger gefährdet.

    Mit besten Grüßen
    Andre Kraus

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