Guten Abend,

Seit Wochen spiele ich mit dem Gedanken eine Privatinsolvenz anzumelden.

Aktuell befinde ich mich bis Mitte 2019 in Elternzeit.

Der größte Teil meiner Schulden (Kredit) habe ich vor meiner Ehe aufgekommen. Zudem Zeitpunkt war ich Voll Berufstätig.

Ca. 1 1/2 Jahre nach Aufnahme des Kredits würde ich schwanger und bin für 3 Jahre in Elternzeit.

Ich selber habe keinerlei Einkünfte (Bis auf das Kindergeld für meine Tochter).

Mein Ehemann zählt aktuell meine Schulden- mit denen er eigentlich nichts zutun hat.

Natürlich sieht er es nicht mehr ein diese für mich zu übernehmen. Dies ist ein fortlaufender Streitpunkt bei uns.

Nun meine Frage….ist es möglich die Privatinsolvenz für mich zu beantragen?

Es geht um Schulden in Höhe von ca. 20.000 Euro.

“DARF” man während einer Privatinsolvenz die Familienplanung weitet hegen oder “darf”man das nicht.

Entschuldigen sie die letzte Frage…irgendwie klingt die ziemlich banal aber das ist mir wichtig da ich nicht soviel Zeit zwischen dem ersten und dem zweiten Kind lassen will.

Vielen Dank vorab

2 Kommentare
  1. Supersaiyajin
    says:

    Vielen Dank für die Rückmeldung
    Muss ich denn nach der Elternzeit in Vollzeit arbeiten?
    Wenn es mit dem zweiten Kind klappt dann würde ich dann nur Teilzeit arbeiten wollen und meine Kinder nicht den ganzen Tag in die Kita oder Ganztagsschulen abschieben

    Ist das denn möglich?

  2. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    Sie können während der Insolvenz ganz nach Ihrem persönlichen Plan die Familienplanung weiter fortführen.
    Die in der Privatinsolvenz bestehende Erwerbsobliegenheit wird im Zuge einer Schwangerschaft oder auch während der Elternzeit auch gelockert, so dass die Erziehung des Kindes weiterhin an erster Stelle neben des Privatinsolvenzverfahrens steht.

    Gerne können wir Ihnen hierzu zusätzliche Informationen geben und Sie umfassend hinsichtlich der weiteren Schritte beraten. Rufen Sie dazu bitte bei uns an unter 0221 – 6777 005-0 und vereinbaren einen Termin zu einem kostenfreien telefonischen Beratungsgespräch.

    Ich freue mich auf Ihren Anruf!

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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