gehaltsabrechnung
Guten Tag meine jetzige Frau ist seit zirka zwei Jahren in Privatinsolvenz wir sind aber erst seit 11.11 2017 verheiratet. Nun möchte die Insolvenzverwalterin von mir die letzten drei Gehaltsabrechnungen. Meine Frage nun muss ich diese Gehaltsabrechnungen aushändigen und was könnte passieren vielen Dank im voraus mit freundlichen Grüßen Johann Balo
Sehr geehrter Herr Balo,
der Ehepartner hat grundsätzlich die Pflicht die Verfahrenskosten des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Ehepartners zu decken. Allerdings tritt diese Pflicht nur ein, wenn ein entsprechendes Gehalt über der Pfändungsfreigrenze besteht.
Das kann für Sie bedeuten, dass wenn Sie über ein hohes Gehalt verfügen, der Insolvenzverwalter die Tilgung der Verfahrenskosten von Ihnen fordert.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt