Guthaben bei Stromrechnung und Nebenkosten
Ich hätte eine Frage bin jetzt in Privatinsolvenz wenn ich ein Guthaben bei meiner Stromrechnung und Nebenkosten habe kann ich das behalten. Im voraus besten Dank.
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Sehr geehrter Fragesteller,
wenn das Guthaben aus einer Zeit stammt, in der bereits die Wohlverhaltensphase begonnen hat, also nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens, dann dürfen Sie das Guthaben behalten.
Beträge aus der Zeit vor der Wohlverhaltensperiode fallen in die Insolvenzmasse.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht