Guthaben bei Stromrechnung und Nebenkosten

Ich hätte eine Frage bin jetzt in Privatinsolvenz wenn ich ein Guthaben bei meiner Stromrechnung und Nebenkosten habe kann ich das behalten. Im voraus besten Dank.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    wenn das Guthaben aus einer Zeit stammt, in der bereits die Wohlverhaltensphase begonnen hat, also nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens, dann dürfen Sie das Guthaben behalten.
    Beträge aus der Zeit vor der Wohlverhaltensperiode fallen in die Insolvenzmasse.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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