Insolvenz

Hallo
Ich hätte echtes Interesse daran einen solchen Antrag auszuüben..

nun die Frage
Ich habe teils den Überblick verloren wieviele Gläubiger ich momentan habe,
Könnten sie das herausfinden?

Danke für ihr Verständnis
MfG Leinen Jörg

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Leinen,

    vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme. Es ist nicht unüblich, dass man bei den häufig sehr bedrohlichen Briefen der Gläubiger irgendwann lieber nicht mehr so genau hinschaut. Daher kommt es auch häufig vor, dass man keine vollständige Liste aller Gläubiger erstellen kann.
    Hier müssen Sie sich keine Sorgen machen. Wir als Ihre anwaltliche Schuldnerberatung führen Abfragen bei den großen Auskunfteien durch, die in der Regel die Gläubiger gespeichert haben. Sollte dennoch ein Gläubiger nicht erfasst sein, spielt es für die Restschuldbefreiung keine Rolle. Sie hätten trotzdem alles Zumutbare getan, um eine vollständige Liste zu erstellen. Die übersehenen Gläubiger bzw. deren Forderungen werden trotzdem von der Insolvenz umfasst und fallen am Ende weg.

    Gerne biete ich Ihnen eine kostenlose Erstberatung zu unserer anwaltlichen Schuldnerberatung an. Vereinbaren Sie einfach einen Termin unter 0221 – 6777 0055.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert