Hamburger Pensionskasse

Ich habe rund 8000,00 Euro angespart, darf laut Gesetz nicht darüber verfügen.
Kommt erst zur Auszahlung wenn ich die Rente erreicht habe. In diese Kasse fliesen die Vermögenswirksamen Leistungen des Betriebes.
Kann der Insolvenzverwalter dies auflösen oder sind diese Beträge geschützt ?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Reinisch,

    vielen Dank für Ihre Frage. Grundsätzlich nur auf Vermögenswerte zugreifen, wenn diese pfändbar sind. Unter Umständen ist diese vermögenswirksame Leistung unpfändbar. Hierzu empfehle ich Ihnen den folgenden Artikel auf unserer Webseite:

    https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/altersvorsorge-und-insolvenz-so-verhindern-einen-verlust-altersvorsorge-durch-insolvenzverfahren/

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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