UG-Gründung
Sehr geehrter Herr Kraus,
ich recherchiere zurzeit zum Thema UG-Gründung und habe von einem Bekannten gehört, dass Anwälte keine UG gründen dürfen. Mir ist so etwas nicht bekannt gewesen und ich hoffe auf eine kurze Antwort Ihrerseits.
Mit freundlichen Grüßen
Frank D.
Sehr geehrter Fragesteller,
Dies stimmt nicht. Anwälte haben die Berechtigung, Gründer rechtlich zu beraten und entsprechend an die Bedürfnisse des Mandanten angepasste Gründungsunterlagen zu erstellen (§ 1 ff. Rechtsdienstleistungsgesetz).
Deshalb ist die Begleitung von UG, GmbH oder sonstingen Gesellschaftsgründungen eine ganz typische anwaltliche Tätigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt