Hilfe aus dem Fonds für DDR Heimkinder in der priv. Insolvens

Ich kann einen Antrag auf Entschädigung aus dem Fond der Bundesrepublik beantragen. Diese Entschädigung würde 10.000 € betragen und ist zweckgebunden. Diese Entschädigung darf nicht zur Schuldenregulierung verwendet werden. Beschluss vom Bundestag.
Diese Summe ist als Entschädigung für erlittenes Leid in den Einrichtungen der DDR zu verwenden. Ein Teil zur freien Verwendung.
Der größere Teil zur Gesundheitlichen Erholung und der letze Teil auf Antrag zur Anschaffung von Gütern des täglichen Bedarfs. Nun meine Frage, welche Auswirkungen hat diese Zahlung in der privaten Insolvenz. Kann das Insolvenzgericht hier auf Pfändung bestehen.
Ich kann diesen Antrag auch erst nach der Insolvenz stellen, also abwarten. Jetzt aber würde mir natürlich diese finanzielle Hilfe vieles erleichtern. Wie gesagt, im Gesetz steht definitiv, das Geld darf nicht zur Schuldenregulierung verwendet werden.
Auskunft über dieses Gesetz an die Anlauf und Beratungsstelle zum Fonds “Heimerziehung” Tel. : 0391/567-4027 Herr Karopka , 39114 Magdeburg, Turmschanzenstr. 25
Danke für eine helfende Antwort.

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