Mietschuld

Sehr geehrte Damen und Herren,

In 11/2013 musste ich die Insolvenz beantragten. Ich war Nebenberuflich selbständig.
Die Vermögensprüfung sei kurz vor dem Abschluss (lt. schrifliche Mitteilung des IV vom 12.08.16). Nun wurden noch die Steuererklärungen ab 2013 nach gefordert, diese habe ich in 09/16 eingereicht mit meinem neuen Mietvertrag ab dem 01.12.2016. Meine Frage:
Lt. Info bekomme ich die Kaution (750,-€) nur wenn die Vermögensprüfung abgeschlossen ist und somit die Wohlverhaltensphase beginnt, richtig?
Habe ich ein Recht auf die Steuerbescheide(Kopie)?
Kann die Abschlussprüfung verzögert werden um die Kaution noch einziehen zu können?
Was passiert wenn ich nun die letzte Miete nicht mehr zahlen kann, da die neue Kaution gezahlt werden muss und ich ja auch noch renovieren muss?
Kann meine RSB dann abgelehnt werden?

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