In der Privatinsolvenz: Darf ich einen weniger fordernden Job annehmen, der schlechter bezahlt ist?
Wenn ich meinen derzeitigen Arbeitsvertrag selbst kündige und einen neuen Job finde, der aber schlechter bezahlt wird, kann mir der Insolvenzverwalter daraus einen Strick drehen?
Wenn ich so wenig von meinem Gehalt behalten kann, würde ich mir lieber einen Job suchen, der mir sehr viel weniger Einsatz und Kraft abverlangt, der mir also das Leben einfacher macht. Muss ich das dann begründen? Oder ist es mir jederzeit möglich, einen anderen auch schlechter bezahlten Job anzunehmen, so lange er in Vollzeit ist?
Vielen Dank
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Zunächst sind Sie gemäß § 295 InsO verpflichtet, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben. Eine Regelung über die Höhe des Entgelts ist darin nicht geregelt. Sollten Sie Ihren Arbeitsplatz kündigen wollen, so ist dabei zu beachten, dass die Beendigung des Arbeitsplatzes nahtlos in die Aufnahme des neuen Arbeitsplatzes übergehen sollte.
Gerne können wir uns in einem kostenlosen telefonischen Beratungsgespräch mit Ihrer Situation auseinander setzten und die Möglichkeiten der Entschuldung besprechen. Rufen Sie uns dazu an und vereinbaren einen telefonischen Beratungstermin.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt