Können Kosten für die Rechtsverfolgung steuerlich abgesetzt werden?
Die anwaltlichen Kosten, die bei der Durchsetzung des Rückerstattungsanspruchs entstehen können gegebenenfalls steuermindernd als Werbungskosten geltend gemacht werden. Rechtliche Grundlage hierfür ist § 33 EStG, der eine Absetzbarkeit für außergewöhnliche Belastungen statuiert. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz, sowie das Finanzgericht Köln billigten den Klägern zu, die angefallenen Kosten als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen. Der Bundesfinanzhof hat sich zu dieser Thematik noch nicht abschließend geäußert.
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