Inkasso in der Privatinsolvenz

Sehr geehrte RA’e,

ich bin seit 2016 in der privaten Insolvenz.
Nun habe ich einen Brief von einem Inkassounternehmen erhalten. Der Gläubiger ist in meiner Antragstellung mit aufgeführt worden. Nun hat der Gläubiger offensichtlich die Forderung an ein Inkassounternehmen abgegeben. Und von eben diesem Inkassobüro habe ich eine Aufforderung zur Begleichung der Schuldsumme bis zum 06.05.2020 erhalten.
Wie soll ich mich nun verhalten? Soll ich das Schreiben an meinen Treuhänder weiterreichen?
Ich habe mit einem Mitarbeiter des Inkassobüros gesprochen. Also ein richtiges Telefonat kann man das nicht nennen, sehr unhöflich und unsachlich.
Können Sie mir helfen?

Mit freundlichen Grüssen

Elke Sommer

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    sobald Sie in der Insolvenz sind, sind Sie vor Pfändungen Ihrer Gläubiger geschützt (§§ 88, 89 InsO). Leiten Sie einfach das Schreiben dem Treuhänder weiter.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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